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Image by Khiet Tam

Schritt für Schritt
zur internationalen Adoption aus
Rumänien

Insgesamt hat der Prozess von Entscheidung zur Adoption bis Gerichtsurteil bei uns etwa 1,5 Jahre gedauert. Es gibt Fälle, in denen es länger dauert (warum, siehe hier).

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Folgende Phasen erwarten euch (hier klicken oder durchscrollen):

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Hier werden die Regeln und Abläufe für Deutschland dargestellt. In anderen Ländern weichen diese ab. Siehe dazu unsere Übersicht von Links für Informationen für andere Länder.

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Schritt 1: Vor der Entscheidung

13.05.2019, Zentrale Adoptionsstelle

Prüfen der Alternativen:

  • Internationale Adoption

  • Nationale Adoption im eigenen Land

  • Dauerpflege

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In unserem Fall haben wir uns telefonisch den Prozess einer internationalen Adoption erklären lassen. Die Sachbearbeiterin hat uns diverse Broschüren und Informationsmaterial gesendet. Sobald wir uns entscheiden, sollten wir uns wieder bei ihr melden.

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Kontakte zu den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter findet ihr hier.

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Wichtig: Ihr könnt nur dann aus Rumänien adoptieren, wenn ein Partner die rumänische Nationalität hat.

Entscheidungsfindung

Schritt 2: Beginn des Adoptions-
prozesses

Wir haben unsere Entscheidung mitgeteilt, dass wir die internationale Adoption aus Rumänien einleiten wollen. Die Sachbearbeiterin hat daraufhin das Jugendamt gebeten, einen Sozialbericht über uns zu erstellen.

 

Den Termin beim Jugendamt zum Auftaktgespräch für die allgemeine Eignungsprüfung haben wir daraufhin selbst vereinbart.

29.10.2019, Zentrale Adoptionsstelle

Schritt 3: Allgemeine Eignungs-
prüfung

Die Eignungsprüfung entspricht der Prüfung bei einer nationalen Adoption in deutschland und umfasst qua Gesetz insbesondere

  • die persönlichen und familiären Umstände der Adoptionsbewerber,

  • den Gesundheitszustand der Adoptionsbewerber,

  • das soziale Umfeld der Adoptionsbewerber,

  • die Beweggründe der Adoptionsbewerber für die Adoption sowie

  • die Eigenschaften der Kinder, für die zu sorgen die Adoptionsbewerber fähig und bereit sind.

 

Jedes Jugendamt gestaltet den Prozess anders. In unserem Fall fanden vier Termine statt, die wir euch hier näher beschreiben. Kern der Gespräche bildete ein Fragebogen, der vorab auszufüllen war und dessen Inhalt ihr hier findet.

12.11.2019 - 17.02.2020, Jugendamt

Eignungsprüfung

Schritt 4: Gespräch zur länder-
spezifischen Eignung

Nachdem die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts den Sozialbericht des Jugendamts erhalten hatte, vereinbarten wir einen gemeinsamen Termin. In diesem Termin machte sich die Sachbearbeiterin des Landesjugendamts ein eigenes Bild von unserer länderspezifischen Eignung für die internationale Adoption aus Rumänien (siehe §7c AdVermiG ).

 

Auf dieser Grundlage verfasste sie im Anschluss eine eigene Stellungnahme zu unserer Eignung als Adoptiveltern.

 

Im zweiten Teil des 2-3-stündigen Termins erläuterte sie die notwendigen Unterlagen für die Adoptionsbewerbung in Rumänien und händigte eine auf Deutsch übersetzte Version aus (aktuelle Version in der Prozessbeschreibung auf Rumänisch auf Website ANDPDCA ).

10.03.2020, Zentrale Adoptionsstelle

Schritt 5: Seminar der zentralen Adoptions-
stelle

<in unserem Fall abgesagt>, Zentrale Adoptionsstelle

In unserem Fall wurde das eintägige Seminar zweimal wegen Corona abgesagt, so dass wir nicht teilnehmen konnten.

 

Im Normalfall ist dies eine gute Gelegenheit, um andere Adoptivbewerber kennenzulernen, sich auszutauschen und Informationen zu erhalten.

 

Tipp: Keine Angst – ihr werdet dort nicht beobachtet oder bewertet. Stellt alle Fragen, die euch auf dem Herzen liegen.

 

Wichtig: Wir haben von einigen Fällen gehört, in denen der weitere Prozess aufgehalten wurde, weil eine Seminarteilnahme nicht ermöglicht wurde. Dafür gibt es u.E. keine Grundlage. Es müsste argumentiert werden, dass ihr ohne das Seminar nicht ausreichend vorbereitet wurdet. Umso mehr lohnt es sich frühzeitig selbständig an Informationsangeboten (des Jugendamts, von freien Trägern, usw.) teilzunehmen und dies zu dokumentieren.

Schritt 6: Vorbereitung der Bewerbungs-
unterlagen

10.03.2020-20.05.2020, Adoptiveltern und Zentrale Adoptionsstelle

Die Aufgaben in der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen teilen sich die Familie und die Sachbearbeiterin des Landesjugendamts. Den Überblick findet ihr in unserem Excel zur Dokumentenverwaltung.

 

Für alle amtlichen Dokumente sind typischerweise folgende Schritte zu durchlaufen:

  • Notarielle Beglaubigung (der Unterschrift bzw. der Kopie) bzw. durch Behörde

  • Apostille durch Landgericht (bestätigt die Unterschrift des Notars) bzw. durch Stelle zur Beglaubigung von behördlichen Dokumenten (z.B. Regierungspräsidium)

  • Beglaubigte Übersetzung

  • Apostille durch Landgericht (bestätigt die Unterschrift des Übersetzers)

 

Die notwendigen ärztlichen Atteste sind für deutsche Ärzte (insbesondere für Psychiater) sehr ungewöhnlich. Es hilft, wenn man bei der Anfrage beim Arzt schon ein Beispiel vorlegt/sendet. Deshalb haben wir euch je eine Vorlage/Beispiel verlinkt (Hausarzt, Psychiater).

 

Außerdem sind Fotos eurer Familie einzureichen. Hier solltet ihr euch um gute Auflösung und eine nette Gestaltung bemühen. Die Fotos werden eurem zukünftigen Kind gezeigt, wenn es auf euren Besuch vorbereitet wird.

 

Tipp: Damit ihr den Überblick behaltet, empfehlen wir, dass ihr gemeinsam mit dem/der Sachbearbeiter/-in des Landesjugendamts das Excel-Dokument ständig aktualisiert.

 

Wichtig: Sucht euch einen beglaubigten Übersetzer, der eine zeitnahe Bearbeitung zusagt. Vergleicht außerdem die Preise mehrerer Übersetzer, bevor ihr euch entscheidet (siehe auch „Kosten der Adoption“)

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Unsere Unterlagen wurden immer mit DHL Express versendet. Die Rechnung geht an die Adoptivbewerber.

Bewerbung

Schritt 7: Erneute Versendung

Es ist sehr ärgerlich, wenn Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sind. Denn bis dies aus Bukarest mitgeteilt wird, man die Anpassungen gemacht hat und wieder versendet wird, vergehen schnell 1-2 Monate. Bei uns war das leider bei zwei Dokumenten der Fall. Es gab eine Diskrepanz zwischen der Altersangabe für das Kind im Sozialbericht und dem Eignungsbericht sowie eine fehlende Übersetzung.

 

Tipp: Vor Versand alle Dokumente in der zentralen Adoptionsstelle nochmal durchlesen (sie dürfen nicht ausgehändigt, aber vorgelegt werden).

29.07.2020, Zentrale Adoptionsstelle

Schritt 8: Registrierung in Rumänien

Die offizielle Registrierung als Adoptivbewerber wird in einem Schreiben aus Bukarest bestätigt. Sie bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt euer Profil im elektronischen Matching-System erfasst ist, so dass lokale Jugendämter (DGASCP) dieses angezeigt bekommen, wenn sie nach einer möglichen Familie für ein Kind suchen.

03.08.2020, ANDPDCA

Matching

Schritt 9: Wartezeit

In den ersten zwei Monaten nach der Registrierung haben wir gewartet.

 

Anschließend haben wir am 12.10.2020 die zuständige Sachbearbeitung der ANDPCA kontaktiert und uns persönlich vorgestellt.

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Die Kontaktaufnahme ersetzte nicht die formale Kommunikation und hat den Prozess nicht beschleunigt. Sie war aber sehr hilfreich, da wir mit der rumänischen Sachbearbeiterin alle weiteren Schritte eng abstimmen konnten.

Rund 3 Monate, Adoptiveltern

Schritt 10: Kindervorschlag

22.10.2020 (Anruf) und 30.10.2020 (Termin), Zentrale Adoptionsstelle

Die Sachbearbeiterin des Landesjugendamts rief meine Frau auf der Arbeit an. Es war hoch emotional. Erste, grobe Informationen konnte sie uns telefonisch geben (Zwillinge, Alter, Ort der Herkunft).

 

Die nächsten Tage saßen wir auf heißen Kohlen bis die Übersetzung ins Deutsche erfolgt war und der Termin zur Besprechung des Kinderprofils stattfinden konnte.

 

Im Termin lasen wir zunächst das Profil unserer Töchter durch: Die Geschichte ihrer Geburt, ihre Charaktereigenschaften, die medizinischen Informationen, usw.

 

Danach konnten wir offene Fragen besprechen. In einigen Fällen ist es notwendig, dass diese Fragen nochmal nach Rumänien gesendet werden, um Klarheit zu bekommen.

 

Erst am Ende des Termins zeigte uns die Sachbearbeitung die Fotos und ein Video unserer Töchter.

 

Meine Frau und ich weinten und nahmen uns in die Arme.

Schritt 11: Zusage

Zwischen 31.10.2020 und 19.11.2020, Zentrale Adoptionsstelle und Adoptiveltern

Für die Zusage zum Kinderprofil und die Einleitung des Matching-Prozesses sind erneut einige Dokumente notwendig, die nach der gleichen Logik vorbereitet werden wie bei der ursprünglichen Bewerbung.

 

Im Einzelnen sind dies:

  • Notariell bestätigte Erklärung nach Haager Adoptionsübereinkommen, dass die Adoptivbewerber den Prozess des Kennenlernens mit dem Kind/den Kindern aus dem Kinderprofil einleiten wollen

  • Zustimmungserklärung nach Artikel 17 lit. c des Haager Adoptionsübereinkommens (durch zentrale Adoptionsstelle)

  • Bestätigung der Ausländerbehörde, dass das Kind/die Kinder nach erfolgter Adoption nach Deutschland ohne Visum einreisen darf/dürfen.

 

Für die deutschen Behörden mussten wir noch eine Erklärung beim Jugendamt unterschreiben, dass wir – für den Fall, dass unsere Töchter in den ersten sechs Jahren nach Adoption Kosten der Jugendhilfe verursachen – diese Kosten tragen.

 

Folgende Dokumente aus der ursprünglichen Bewerbung sind nur sechs Monate gültig und müssen für das rumänische Familiengericht nochmal aktuell vorgelegt werden (sie müssen spätestens am Ende der Kennenlernphase der Sachbearbeitung der ANDPDCA in Bukarest vorliegen):

  • Ärztliches und psychiatrisches Attest

  • Polizeiliche Führungszeugnisse

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Tipp: Sobald ihr euch für das Kind/die Kinder entschieden habt, direkt Notartermin und Arzttermine machen sowie polizeiliche Führungszeugnisse beantragen.

 

Wichtig: Wir haben in mehreren Fällen erlebt, dass die Ausländerbehörden entweder nicht reagieren oder die kurze Bescheinigung nur nach mehrmaligem Nachhaken ausstellen. Hier sollte die zentrale Adoptionsstelle von Beginn auf Eilbedürftigkeit verweisen.

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Auf unseren Wunsch hat die Sachbearbeitung der zentralen Adoptionsstelle freundlicherweise die Unterlagen vorab per Email versendet.

 

In dieser Email hat sie auch mitgeteilt, ab welchem Zeitpunkt wir planen, in Rumänien vor Ort zu sein und dass wir uns freuen würden, wenn der Kennenlernprozess zu diesem Zeitpunkt starten könnte.

 

Tipp: Es lohnt sich, zu diesem Zeitpunkt in enger Abstimmung mit der Sachbearbeitung der ANDPDCA zu treten. Von dort muss eine Freigabe an das lokale Jugendamt erfolgen, woraufhin dieses die Vorbereitung des Kindes/der Kinder einleitet und den Starttermin mit den Adoptiveltern abstimmt.

Schritt 12: Wohnungssuche

Wir haben vor Ort über diverse Plattformen Wohnungen gesucht und dann jeweils die Anbieter kontaktiert, ob eine Anmietung für drei Monate möglich wäre und zu welchen Konditionen.

 

Tipp: Mietet eine Wohnung, in der ihr auch ein Zimmer für euer Kind/eure Kinder einrichten könnt. Ihr werdet viel Zeit dort verbringen und es wäre schade, wenn es sich nicht schon ein bisschen „wie zu Hause“ anfühlen würde.

Mitte November 2020, Adoptiveltern

Kennenlernen

Schritt 13: Kennenlernen

04.12.2020 (erster Besuch)

12.12.2020 (erste Übernachtung bei uns)

18.12.2020 (Umzug zu uns)

04.01.2021 (Abschlusstreffen DGASPC)

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Angestellte Pflegemutter (AM), DGASPC, Adoptiveltern

Am 03.12.2020 fand ein Termin beim lokalen Jugendamt (DGASCP) statt. Wir haben die Fallmanagerin und die Leiterin der Adoptionsabteilung kennengelernt.

 

Am Tag darauf besuchten wir unsere Töchter das erste Mal bei der angestellten Pflegemutter (assistenta maternala, AM). Wir hatten jeweils ein Duplo-Set, ein bisschen Schokolade und einen großen Korb mit Obst dabei. Noch heute erzählen unsere Töchter von diesem ersten Besuch.

 

Ab dann waren wir täglich dort. Wir kamen meist gegen 11 Uhr und fuhren gegen 21 Uhr wieder in unsere Wohnung.

 

Kurz vor Weihnachten konnten wir die Mädchen dauerhaft zu uns nehmen. Ob das möglich ist,  ist abhängig vom Verlauf des Kennenlernens und lag damals in der Verantwortung der DGASCP.

 

Wichtig: Inzwischen gibt es für die Aufnahme in den Haushalt während und nach der Kennenlernphase eine Regelung in Artikel 110 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den Adoptionsprozess. Für die Zeit zwischen Kennenlernphase und Gerichtsurteil erfordert dies einen notariell beglaubigten Antrag beim DGASCP.

 

Die Fallmanagerin der DGASCP sendete den Bericht über die Kennenlernphase mit einem positiven Votum an die Sachbearbeiterin der ANDPCDA in Bukarest.

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Wir formulierten zum Ende der Kennenlernphase einen Antrag auf Adoption für das Gericht, der gemeinsam mit den Anträgen der DGASCP und der ANDPDCA vorgelegt wurde. Hierzu hatte uns die DGASCP eine Vorlage überlassen.

 

In unserem Fall gab es etwas Verzögerung bei der Versendung, so dass unsere Akte für das Gericht erst rund zwei Wochen später in Bukarest finalisiert wurde.

 

Die Sachbearbeiterin hat sie daraufhin direkt an das zuständige Landgericht gesendet.

 

Hinweise:

  • Für die Fertigstellung des Berichts gilt eine 5-Tagesfrist nach Ablauf der 30-Tage-Kennenlernphase.

  • Für das Landgericht gilt eine 14-Tagesfrist nach Eingang der Adoptionsakte, in der ein Termin festgesetzt werden muss.

Schritt 14: Gerichtsurteil

03.02.2021 (Gerichtstermin), 16.02.2021 (Abholung rechtskräftiges Urteil),

Landgericht

Die Richterin des Landgerichts traf die Entscheidung auf Basis der vorliegenden Unterlagen. Wir bestätigten vor Ort, dass wir unsere Töchter adoptieren wollen. Die Richterin fragte unsere Töchter, wer ihre Mutter und Vater sind, und sie zeigten auf uns.  

 

Wir ließen drei beglaubigte Kopien des rechtskräftigen Urteils anfertigen. Dies erfolgt direkt beim Landgericht.

 

Wichtig: Ihr müsst jeweils eine beglaubigte Kopie beim Standesamt sowie bei der ANDPDCA hinterlassen. Normale Kopien reichen nicht aus. Außerdem solltet ihr für spätere Behördenvorgänge in Deutschland noch ein Original und eine beglaubigte Kopie haben.

Gerichtsurteil und adminisrative Schritte

Schritt 15: Bestätigung der Aufnahme in den Haushalt

03.02.2021, DGASCP

Mit Gerichtsentscheidung am 03.02.2021 bescheinigte uns die DGASCP die Aufnahme unserer Töchter in unseren Haushalt.

 

Tipp: Diese Bescheinigung ist wichtig für die Beantragung von Elternzeit und Elterngeld in Deutschland.  

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Ich hatte mit meinem Arbeitgeber schon vorab vereinbart, dass mit dem Gerichtstermin meine Elternzeit startet. Bis dahin arbeitete ich einen Monat in Telearbeit.

 

Die notwendigen Unterlagen für meinen Arbeitgeber konnte ich später nachreichen.

 

Folgende Kriterien sind für den Erhalt von Elternzeit zu erfüllen (Rechtsgrundlage):

  • Wohnsitz in Deutschland

  • Aufnahme in den Haushalt

  • Selbst erziehen/betreuen

 

Einschätzung: Diese Kriterien sind unseres Erachtens erfüllt, sobald das Kind/die Kinder dauerhaft bei euch wohnen (also auch vor Gerichtsurteil) und dies offiziell bestätigt wird.  

 

 

Schritt 16: Geburtsurkunden und Reisepässe

17.02.2021 (Geburtsurkunden), Standesamt

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18.02.2021 (Passfotos)

24.02.2021 (Abholung Reisepässe)

Lokales Büro Innenministerium

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Mit dem rechtskräftigen Urteil bin ich zum Büro des Standesamts für Geburtsurkunden gefahren. Dieses ist häufig im Geburtstrakt des Krankenhauses untergebracht.

 

Folgende Unterlagen wurden für die Ausstellung der neuen Geburtsurkunden benötigt:

  • Bisherige Geburtsurkunden

  • Eheurkunde im rumänischen Original sowie eine Kopie

  • Geburtsurkunden im rumänischen Original oder deutsche Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung, sowie je eine Kopie

  • Beglaubigte Kopie des rechtskräftigen Urteils

  • Kopien der Personalausweise/Reisepässe

 

In unserem Fall stellte das Standesamt am gleichen Tag die neuen Geburtsurkunden mit unseren Namen als Eltern aus.

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Wir haben sofort nach Erhalt des rechskräftigen Urteils Termine für die Ausstellung der Reisepässe vereinbart. Dies erfolgt landesweit über die elektronische Plattform https://www.epasapoarte.ro/. Die Zahlung erfolgt ebenfalls online auf www.ghiseul.ro.

 

Folgende Dokumente sind notwendig:

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweise der Eltern

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr

Schritt 17: Abmeldung aus rumänischer Kranken-
versicherung

Vor Ausreise mussten wir unsere Töchter bei der rumänischen Krankenversicherung abmelden. Mit der Abmeldung konnten wir das Formular E104 beantragen, dass die Krankenversicherung unserer Töchter ab Geburt bestätigt. Dieses Formular war erforderlich für die Anmeldung in der deutschen Krankenversicherung (in unserem Fall: privat).

 

Folgende Dokumente sind für die Abmeldung notwendig:

  • Unterschriebener Antrag

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Rechtskräftiges Urteil

  • Personalausweise der Eltern

18.02.2021, CNAS

Schritt 18: Antrag auf Zuschuss nach Abschluss der Adoption

Der rumänische Staat zahlt für Kinder, die die nationale Jugendhilfemaßnahme verlassen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe des jeweils gültigen monatlichen Mindestlohns (Art. 129, Abs. 4, Lege 272).

 

Wir mussten hierfür einen formlosen Antrag bei der DGASCP stellen, dem die Bescheinigungen nach dem Haager Übereinkommen (haben wir nachgereicht) und die Geburtsurkunden beizulegen waren.

19.02.2021, DGASCP

Schritt 19: Bescheinigung nach dem Haager Übereinkommen

17.02.2021 (Antrag)

22.02.2021 (Abholung)

ANDPDCA

Die Bestätigungen, dass der Adoptionsprozess den Regeln des Haager Übereinkommen entsprach, stellte die ANDPDCA in Bukarest aus.

 

Dafür ist eine der Juristinnen zuständig, nicht die jeweilige Sachbearbeiterin.

 

Sobald wir die Geburtsurkunden hatten, sendeten wir das offizielle Antragsformular (Website ANDPDCA oder direkt von der zuständigen Juristin) mit folgenden Dokumenten per Email:

  • Geburtsurkunde

  • Rechtskräftiges Urteil

  • Kopie Personalausweise Adoptiveltern

 

Telefonisch vereinbarten wir einen Abholungstermin für die Folgewoche. Ich flog dafür nach Bukarest. Vor Ort musste ich zwei Unterschriten leisten und überreichte eine legalisierte Kopie des rechtskräftigen Urteils.

 

Alternativ ist auch eine Abholung durch eine Person, die von einem Notar bevollmächtigt ist, mit vorheriger Kurierversendung des Urteils möglich.

 

Wichtig: Auf der Urkunde muss der Titel der deutschen Organisation (die jeweilige zentrale Adoptionsstelle) vollständig und korrekt ausgefüllt sein. In unserem Fall musste dies später nochmal korrigiert werden.

Schritt 20: Übersetzungen

03.03.2021, Übersetzungsbüro

Wir haben folgende Dokumente beglaubigt übersetzen lassen, um diese für deutsche Behörden/Institutionen verfügbar zu haben:

  • Konformitätsbescheinigungen nach Haager Übereinkommen

  • Rechtskräftiges Urteil

  • Geburtsurkunden

  • Bescheinigung zur Aufnahme in den Haushalt

  • E104-Vorversicherungsbescheinigungen

Administration Deutschland

Schritt 21: Anträge für Deutschland

  • Elterngeld über die zuständige Elterngeldstelle: Startzeitpunkt ist die Aufnahme in den Haushalt, die euch die DGASCP bestätigt hat.

  • Kindergeld über die jeweils zuständige Familienkasse: Startzeitpunkt ist der Tag des Gerichtsurteils.

  • Kindergartenplatz: In vielen Kommunen gibt es lange Vorlaufzeiten und spezifische Bewerbungsverfahren. Es lohnt sich, sich früh zu kümmern.

  • Krankenversicherung: Nehmt mit eurer Krankenversicherung schon vor dem Gerichtsurteil Kontakt auf, damit ihr die notwendigen Anträge fertig habt, wenn ihr die Abmeldung aus dem rumänischen System macht.

ab Feb 2021, Adoptiveltern

Schritt 22: Anmeldung in Deutschland

Sobald wir in Deutschland angekommen waren, kontaktierten wir das Bürgerbüro/Rathaus. Wir legten unsere übersetzten Unterlagen in Kopie vor. Auf dieser Basis wurden die Mädchen rund zwei Wochen später angemeldet.

26.03.2021, Amt für öffentliche Ordnung

Schritt 23: Deutsche Geburtsurkunden

26.03.21 (Nachfrage bei ANDPDCA)
21.04.21 (Schreiben ANDPDCA)
31.05.21 (Antrag eingereicht)
Standesamt

Als finalen administrativen Schritt beantragten wir für unsere Töchter deutsche Geburtsurkunden. Es handelt sich um eine „Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland“, da die Adoption nach demHaager Übereinkommen in Deutschland unmittelbar rechtskräftig ist.

 

Wir reichten entsprechende Anträge und folgende Dokumente (jeweils übersetzt, legalisiert) beim Standesamt ein:   

  • Geburtsurkunde der Kinder

  • Geburtsurkunde der Adoptiveltern

  • Eheurkunde

  • Beglaubigte Kopien der Reisepässe/ Personalausweise der Eltern

  • Vollständige übersetzte Adoptionsunterlagen (Urteil, Bescheinigung Haager Konvention)

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Stuttgart forderte standesamtliche Dokumente der leiblichen Eltern sowie ursprüngliche Geburtsurkunden an. Diese werden bei einer Volladoption wie in Rumänien aber nicht zur Verfügung gestellt bzw. sind nicht mehr gültig. Um dafür eine Bestätigung zu erhalten, schrieb die zentrale Adoptionsstelle nochmals nach Rumänien. ANDPDCA bestätigte die Rechtslage in einem Schreiben.

Schritt 24: Monitoring

Alle 3 Monate für 2 Jahre nach dem rechtskräftigen Urteil

Jugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, ANDPDCA

Nach dem rechtskräftigen Urteil müssen für zwei Jahre für jedes Kind alle drei Monate Monitoringberichte erstellt werden. Dafür führt das lokale Jugendamt jeweils einen Termin mit der Familie durch und erstellt dann den Bericht, dem auch Fotos beigelegt werden. Die Versendung nach Rumänien übernimmt die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.

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Wir finden die Termine sehr gut, weil sie eine Möglichkeit für Beratung und Feedback bieten.

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Tipp: Wir haben den Prozess so organisiert, dass das Landesjugendamt an ein Übersetzungsbüro in Rumänien sendet. Das Übersetzungsbüro kümmert sich um die Übersetzung und Legalisierung und sendet anschließend mit Kurier an ANDPDCA.

Monitorng

Verzögerungen

3 Gründe

  1. Bewerbung in Deutschland: Viele lassen sich zu viel Zeit und nehmen den Prozess nicht selbst in die Hand. Deshalb haben wir Tipps zum Umgang mit Verwaltungen erstellt, die euch helfen sollen, Verzögerungen zu vermeiden.

  2. Lange Wartezeit bis aus Rumänien ein Kinderprofil gesendet wird: Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Rumänien wesentlich mehr Kinder, die auf Adoption warten, als Adoptivbewerber. Wenn es zu langen Wartezeiten kommt, bedeutet dies, dass die Kriterien der Adoptiveltern nicht zu den Profilen der Kinder passen. Lest euch dazu die Informationen in „Wie kommen wir zum passenden Kinderprofil“ durch.

  3. Ablehnung eines Kinderprofils: Dies halten wir für eine Verzögerung, die ihr unbedingt in Kauf nehmen solltet, wenn ihr einen Grund habt, dass der Vorschlag nicht zu euch passt. Denn ihr wollt einem Kind eine Familie bieten und das geht nur, wenn ihr voll dahintersteht.

Verzögerungen
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