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Tipps zum Umgang mit Verwaltungen

Als Adoptiveltern müsst ihr für einige Zeit sehr viel mit Verwaltungen zusammenarbeiten. Hier einige Tipps aus unserer Erfahrung und vielen Gesprächen mit anderen Adoptiveltern:

Seid ein fairer Partner

Eure wichtigsten Partner im Prozess sind die zentrale Adoptionsstelle beim Landesjugendamt und die zuständige Sachbearbeitung in der ANDPDCA in Bukarest. Behandelt sie mit Respekt! Fragt nach, wenn ihr Fragen habt! Nehmt Ratschläge ernst und diskutiert diese!

Bearbeitet alles sofort

Je mehr Zeit ihr euch mit jedem einzelnen Dokument lasst, umso länger dauert es. Bei der großen Anzahl von Dokumenten kommt da schnell ein halbes bis ganzes Jahr Verzögerung zusammen. Es besteht sogar eine gesetzliche Mitwirkungspflicht  für euch als Eltern.

 

Behaltet die Übersicht

Wir haben ein Excel zur Dokumentenverwaltung angelegt, mit dem ihr vor allem bei der Zusammenstellung eurer Bewerbungsunterlagen den Überblick behalten könnt. Aktualisiert dort regelmäßig, welche Schritte ihr bereits erledigt habt!

Informiert euch selbst

Jede Verwaltung kennt sich immer nur mit dem eigenen Rechtsgebiet aus. Eine internationale Adoption ist ein seltener Fall für viele Behörden. In Rumänien kann euer Fall durchaus die erste internationale Adoption für die Fallmanagerin bzw. den Fallmanager vor Ort sein. Auch in Standesämtern in Deutschland und Rumänien besteht nicht unbedingt Vorwissen. Je mehr ihr selbst wisst, umso mehr könnt ihr Fehler und Verzögerungen verhindern.

 

Seid hartnäckig

Ein einzelner Vorgang mag aus Sicht einer Behörde (z.B. Ausländerbehörde) nicht dringlich sein, für euch aber darüber entscheiden, ob ihr einen Monat früher oder später euer Kind kennenlernt. Bei Verzögerungen solltet ihr früh nachfragen und im Zweifelsfall durchaus auch die jeweilige Behördenleitung kontaktieren. Dabei im Ton immer freundlich bleiben. Euer Ziel ist eine zügige Bearbeitung, keine Schuldzuweisung oder Streit.

 

Kennt die Rechtsgrund-
lagen

Umso besser ihr wisst, was Rechte und Pflichten sind, umso besser könnt ihr eure Interessen als Adoptiveltern vertreten. Aus unserer Sicht sind vor allem folgende Erkenntnisse aus der Rechtslage wichtig (Auflistung hier):

 

  • Wenn ihr ein Gesetz in Gänze lest, dann das Haager Übereinkommen, da es den Rahmen für eure internationale Adoption bildet. Drei Artikel möchte ich besonders hervorheben:

    • Artikel 4 stellt klar, dass das Kindeswohl entscheidend für alle Entscheidungen im Rahmen einer internationalen Adoption ist (also nicht eure Interessen als Adoptiveltern). Dazu gehört, dass eine nationale Adoption Vorrang hat und nur, wenn diese nicht gelingt, die internationale Adoption in Frage kommt.

    • Artikel 35 Haager Übereinkommen: „Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten handeln in Adoptionsverfahren mit der gebotenen Eile.“ Landesjugendamt und ANDPDCA agierten in unserem Fall vorbildlich und zügig. Wir kennen aber auch Erfahrungsberichte mit erheblichen Verzögerungen, bei denen man durchaus auf diese Regelung verweisen kann.

    • Artikel 20 des Haager Übereinkommens schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass die zentrale Adoptionsstelle in Deutschland von der zentralen Behörde in Rumänien über das Adoptionsverfahren auf dem Laufenden gehalten werden. Hier besteht also ein Informationsanspruch, auf den sich die zentrale Adoptionsstelle bei Nachfragen in eurem Interesse beziehen kann.

 

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Durchführung des internationalen Adoptionsprozesses durch das Landesjugendamt (Vermittlungsgebot, §2a AdVermG ) und auf die Erstellung des Sozialberichts durch das örtliche Jugendamt (§7b AdVermG). Euer Anliegen einer Adoption aus Rumänien darf durch ein Landesjugendamt oder örtliches Jugendamt somit nicht abgelehnt oder offensichtlich verzögert werden.

 

  • Eine Adoption nach dem Haager Übereinkommen ist in Deutschland unmittelbar rechtskräftig. Dies ergibt sich aus Artikel 23 des Übereinkommens und aus §1, Abs. 2 AdWirkG. Ein Anerkennungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht ist nicht notwendig. 

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  • Hat eine oder einer von euch die deutsche Staatsbürgerschaft, so wird das adoptierte Kind unmittelbar Deutsche bzw. Deutscher (§6 StAG).

Ihr braucht keinen Anwalt und keine Agentur

Weder in Deutschland noch in Rumänien. In Rumänien wird dies von einigen Anwälten/Firmen angeboten – es ist nicht notwendig. Alle Schritte der Adoption könnt ihr selbständig durchlaufen.

 

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